Schatten über dem Handel mit der Türkei

Die Exporte in die Türkei laufen nicht mehr so geschmiert wie auch schon. Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse streuen Sand ins Getriebe. Mit IT-Unterstützung lassen sich diese jedoch relativ einfach managen.

Beitrag: Redaktion.

Die 1996 beschlossene Zollunion zwischen der EU und der Türkei hat den bilateralen Handel beflügelt. Das Handelsvolumen beider Seiten stieg seitdem um mehr als das Vierfache. Im vergangenen Jahr exportierten türkische Unternehmen Waren im Wert von 69,8 Milliarden EUR in die EU. Im Gegenzug führten EU-Firmen Güter im Wert von 84,5 Milliarden EUR in die Türkei aus.

Da sich derzeit die Mehrzahl der Nachbarländer der Türkei in einer schwierigen Situation aufgrund von kriegerischen Auseinandersetzungen und/oder großen wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden, fallen sie als verlässliche Abnehmer oder Anbieter von Waren aus. Die Devisenmaschine Tourismus leidet seit 2016 unter schwachen Buchungszahlen. Entsprechend ist aus türkischer Sicht die Bedeutung des Handels mit der EU gestiegen. Das Assoziierungsabkommen sichert den freien Warenverkehr (keine Ein- und Ausfuhrzölle und Beschränkungen) für Industriegüter und bestimmte landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse. Darüber hinaus wird durch die Zollunion ein gemeinsamer Außenzolltarif für diese Waren festgelegt und die Angleichung des Zollrechts, der Handelspolitik und einiger damit verbundene Wirtschaftsgesetzgebungen sichergestellt.

Neue Hürden und Herausforderungen.
Seit einiger Zeit harzt es jedoch in den bilateralen Beziehungen, nicht nur auf politischer Ebene. Exporteure sehen sich immer häufiger mit neuen Importbestimmungen, sich ändernden Einfuhrkontrollen, Zusatzzöllen und schwierigen Registrierungs- und Dokumentationspflichten konfrontiert.

Die bei der Einfuhr erhobenen Anti-Dumping-, Zusatz-, und Ausgleichszölle variieren je nach Warentarifnummer und Warenursprung. Um bei diesen ursprungsabhängigen Einfuhrzöllen und -Massnahmen die richtige Einfuhrabgabenhöhe festzusetzen, verlangt der türkische Zoll grundsätzlich einen Ursprungsnachweis. Denn die A.TR Warenverkehrsbescheinigung enthält keine Angaben zum Ursprung einer Ware und lässt nur den allgemeinen Drittlandzollsatz entfallen. Also müssen bereits in der EU verzollter Waren zusätzlich zur Freiverkehrsbescheinigung A.TR, den Ursprung in Form eines IHK-Ursprungszeugnisses, einer Lieferantenerklärung oder einer sog. Exporter’s Declaration nachweisen. Hierbei stoßen Unternehmen auf unterschiedliche Probleme und haben Schwierigkeiten die langjährigen Gewohnheiten im Warenverkehr mit der Türkei auf ein neues System mit Ursprungssystematik umzustellen.

Türkische Kontrollbehörden akzeptieren grundsätzlich technische Konformitätsbescheinigungen von akkreditierten Prüflabors in der EU, jedoch in der Regel kein lediglich innerbetrieblich durchgeführtes Konformitätsbewertungsverfahren, auch wenn dies nach den meisten CE-Richtlinien rechtlich zulässig ist. Außerdem hat die Türkei in jüngster Zeit Warenbescheinigungen (A.TR, EUR.1 und EUR-MED) elektronisch und ohne Unterschrift ausgestellt, die in der EU für ungültig erklärt wurden. Zwischenzeitlich ist dieses Problem gelöst; die Bescheinigungen werden wieder durch türkische Zollstellen unterschrieben. Schlussendlich sind aber immer mehr Handelsstreitigkeiten zu beobachten und es gibt leider kein effektives Streitschlichtungsverfahren. Dies geht zulasten der Wirtschaftsteilnehmer.

Neuer Vertrag.
Die EU-Kommission möchte daher das Freihandelsabkommen mit der Türkei modernisieren – analog den Assoziierungsabkommen mit Japan, Kanada und Mexiko. Der neue Vertrag soll den Handel, u.a. mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Dienstleistungen, erleichtern und EU-Unternehmen einen besseren Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen verschaffen. Darüber hinaus sollen Mechanismen für die Beilegung von Streitigkeiten geschaffen werden. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Abkommens soll eine Verpflichtung zur Achtung der Demokratie und der Grundrechte sein.

Um die Zollunion entsprechend zu modernisieren und auszuweiten, hat die Europäische Kommission den Rat der EU (28 Mitgliedstaaten) am 21. Dezember 2016 um ein Mandat für Verhandlungen mit der Türkei ersucht. Dieses wird noch immer EU-intern diskutiert. Im Juni 2018 wurde das Projekt allerdings auf Grund der Menschenrechtsverletzungen in der Türkei auf Eis gelegt. Wann die Verhandlungen der EU mit der Türkei effektiv beginnen können, ist derzeit schwer abzuschätzen. Der türkische Finanzminister Berat Albayrak hat im September 2018 seine Zustimmung zur Modernisierung des Vertrags signalisiert. Der Ball liegt also bei der EU.

Mehr Sicherheit mit IT-Lösung.
Die Türkei ist für Österreich ein wichtiger Absatz- und Beschaffungsmarkt. KMU können sich bei der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) über die aktuellen Bestimmungen im Türkei-Österreich-Handel informieren. Bei größeren Warenvolumina und in Anbetracht der volatilen und komplexen Im- und Exportbestimmungen empfiehlt es sich jedoch, eine SaaS IT-Lösungen mit top-aktueller Datenbank einzusetzen. Mit IT-Unterstützung lassen sich Lieferantenerklärungen, komplexe Ursprungsregeln und allfällige Risiken relativ einfach managen, ebenso die Suche nach der richtigen Zolltarifnummer und Exportkontroll-Güterlistennummer sowie Sanktionslistenprüfungen. Innovative, ausgefeilte Systeme informieren Unternehmen außerdem, welche Vorschriften bei der Ausfuhr aus Österreich und der Einfuhr in den Türkei zu beachten, welche Dokumente notwendig und wie hoch die Zoll- und Mehrwertsteuersätze sind. Sie zeigen dem Nutzer, wo für ihn als Industrie- und Handelsunternehmen oder Logistikdienstleister Risiken bestehen. Und sie dokumentieren firmeninterne Exportkontrollen für Behördennachfragen.

Mit einer solchen Management-Software können Im- und Exporteure durch die Automatisierung ressourcenintensiver Schritte die Zeit für die Qualifizierung von Waren deutlich reduzieren: Einholung von Lieferanteninformationen, Einhaltung der Ursprungsregeln und Analyse der Stücklisten (Bill of Material/BOM). So können Verwaltungskosten gesenkt, Zölle und Transportkosten minimiert werden. Auch die Compliance wird verbessert. Da falsche oder nicht gerechtfertigte Ursprungsangaben auf präferenziellen Ursprungsnachweisen nicht nur wirtschaftliche Einbußen zur Folge haben, sondern auch strafrechtliche Zollverfahren für den Exporteur und den Empfänger auslösen können, sollten Firmen alle Prozesse automatisch, auditierbar dokumentieren.

Fazit:
Der Export in die Türkei ist schwieriger geworden. Tarifäre und nicht-tarifäre Handelshemmnisse sowie der Währungsverfall, eine hohe Inflationsrate und hohe Zinsen machen Importe aus Österreich teuer oder noch teurer. Auf Grund der Rezession kommt es vermehrt zu Zahlungsausfällen. Mit fast 80 Mio. Einwohnern bleibt die Türkei aber ein lukrativer Markt.

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 1/2019

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