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Trade Compliance im Handel mit den Balkan-Ländern

Die Staaten auf der Balkan-Halbinsel bieten interessante Absatzchancen unter zum Teil schwierigen Bedingungen. Eine automatisierte Verzollung empfiehlt sich als «Business Enabler» und Risikoverhinderer.

Beitrag: Arne Mielken.

Angesichts der Verlangsamung des Weltwirtschaftswachstums und der Auswirkungen der Coronavirus-Epidemie werden Nischenmärkte auf dem Balkan wieder interessanter für Exporteure in Deutschland, Österreich und der Schweiz. Die Region, die sich von Serbien, Slowenien, Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Albanien, Bulgarien, Montenegro, Nord-Mazedonien bis nach Griechenland erstreckt, bietet zum Teil sehr interessante Absatzchancen.

Im Vordergrund stehen der Modernisierungsbedarf in den Bereichen Verkehrsinfrastruktur, Energiewirtschaft und Tourismus und eine hohe Nachfrage nach Maschinen sowie chemischen und pharmazeutischen Erzeugnissen. Für viele Projekte stehen EU-Fördermittel zur Verfügung. Negativ wirken sich allerdings die niedrige Kaufkraft, die mancherorts mangelnde Rechtssicherheit, die Korruption sowie lange Zahlungsfristen (z.B. Griechenland) aus.

Bei den Balkanländern handelt sich sowohl um EU-Mitglieder (Slowenien, Kroatien, Bulgarien, Griechenland) wie auch Nicht-EU-Staaten. Die Verhandlungen über einen EU-Beitritt der Westbalkanländer stecken zurzeit in einer Krise, ebenso das regionale Freihandelsabkommen CEFTA.

So erhebt der Kosovo seit einem Jahr 100% Zoll auf Waren aus Serbien und Montenegro. Auch der Straßentransport durch die Länder wird durch politische Querelen behindert. Lkw stehen bei der Durchfahrt oft Stunden und Tage an den verschiedenen Grenzen. Um trotzdem vorwärts zu machen, verhandeln fünf der sechs westlichen Balkanländer (alle ausser Kosovo) jetzt über ein «kleines Schengen-Abkommen». Es soll intraregionale Zölle und Verwaltungsausgaben senken und den Handel fördern.

Serbien.
Die Wareneinfuhr ist weitgehend liberalisiert. Aufgrund des 2013 in Kraft getretenen Stabilisierung- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der EU und Serbien können beim Export nach Serbien Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen geltend gemacht werden. Es gilt das harmonisierte Zollsystem. Als Zollbemessungsgrundlage dienen die Preise franko Grenze. Grundsätzlich sind praktisch alle Waren des gewerblich-industriellen Sektors von Zollabgaben befreit.

Serbien ist auch eine interessante Drehscheibe für den Handel mit Russland und den Stan-Ländern. Seit dem Jahr 2000 gibt es ein Freihandelsabkommen (FHA) mit Russland, das mit einigen Ausnahmen (u.a. fertige Autos) den zollfreien Handel erlaubt. Weitere FHA bestehen mit Weissrussland, Kasachstan, den CEFTA-Staaten und seit Ende 2010 mit den EFTA-Staaten. Anfang 2019 wurde das bestehende Abkommen mit der Türkei erweitert. Derzeit verhandelt Serbien über ein FHA mit der Eurasischen Union. Dadurch würden auch Kirgisistan und Armenien Freihandelspartner.

Bosnien-Herzegowina.
Basis für die Beziehungen der EU zu Bosnien und Herzegowina ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA), welches am 1. Juni 2015 in Kraft trat. Es gewährt Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen beim Export nach Bosnien-Herzegowina. Wichtigste Ausfuhrgüter aus der EU sind Energieträger, Maschinen und elektrische Anlagen, chemische Produkte und Pharmazeutika sowie Fahrzeuge aller Art und Nahrungsmittel. Der Import von Produktionsanlagen, die nicht im Land hergestellt werden, ist zollfrei.

Kosovo.
Der Kosovo hat 2009 einen Zollkodex gemäß EU-Normen verabschiedet. Es gilt das Harmonisierte Zollsystem der WTO. Waren für UN, EULEX, UNHCR, ICRC, sowie Waren für das diplomatische und konsularische Corps dürfen zollfrei eingeführt werden. Die Wirtschaftsbeziehungen zu allen EU-Ländern werden durch das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) bestimmt, welches am 1.4.2016 in Kraft trat. Seitdem sind bereits Zölle von beiden Parteien beseitigt oder gesenkt worden. Auch mit Albanien, gibt es ein FHA. Auf Waren aus Serbien und Bosnien-Herzegowina wird seit 21.11.2018 ein Zoll von 100% erhoben. Bei der Wareneinfuhr ist übrigens an der Grenze eine Mehrwertsteuer von 18% zu bezahlen. De facto ist dies als eine Art Zusatzzoll. Informationen über Zolltarife, Einfuhr- und Ausfuhrverfahren und andere nützliche Details sind online im International Trade Guide der Regierung nachzulesen.

Albanien und Nord-Mazedonien.
Beide Länder haben in den letzten Jahren erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Kriterien der Europäischen Union für die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen zu erfüllen. Das Europäische Parlament hat sich 2019 für Beitrittsgespräche ausgesprochen. Diese werden jedoch von Frankreich abgelehnt. Derzeit ist das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) Basis für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und Albanien (seit 1. April 2009 in Kraft). Dadurch können beim Export nach Albanien Präferenzzölle für zahlreiche Warengruppen geltend gemacht werden. Nord-Mazedonien mit seinen „nur“ zwei Millionen Einwohnern ist ein Nischenmarkt und hat daher keinen hohen Stellenwert in dem Gerangel um einen EU-Beitritt.

Montenegro.
Das Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommens (SAA) zwischen der EU und Montenegro trat am 1. Mai 2010 in Kraft. Seitdem sind gewisse Zölle von beiden Parteien bereits beseitigt oder gesenkt worden.

 

Zollbestimmungen.
Beim Export in die Balkanländer, egal ob EU oder nicht-EU, sind bestimmte Handelsrichtlinien zu beachten. Als Exporteur sollten Sie abklären, ob für Ihre Waren (Dual-Use-Güter, Militärgüter, Waren mit sensibler Endverwendung) eventuell Genehmigungspflichten für die Ausfuhr bestehen.

Wichtig ist auch die Abklärung des Warenursprungs, insbesondere, wenn Sie Zollbegünstigungen oder -befreiungen in Anspruch nehmen wollen. So ist z.B. im Handel mit Serbien die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 bzw. bei bevollmächtigten Exporteuren eine Ursprungserklärung auf der Rechnung vorzulegen. Dabei ist der übliche Passus mit der Anführung der Zollnummer des bevollmächtigten Exporteurs mit separater Unterschrift der zuständigen Person notwendig. Des weiteren ist bei jeder Sendung die Kopie der Genehmigung der deutschen/österreichischen Zollorgane, anhand welcher das Unternehmen den Status des bevollmächtigen Exporteurs bekommen hat, beizulegen.

„Business Enabler“
Die Komplexität der Einfuhranforderungen, insbesondere in den Westbalkanländern, überfordert viele KMU-Industrie- und Handelsfirmen. Internationale Softwarehäuser bieten jedoch ausgefeilte Softwarelösungen an, die Unternehmen bei der Feststellung der Dokumentenpflichten und Sonderanforderungen, der Generierung der notwendigen Export- und Importdokumente und beim Dokumentenmanagement unterstützen. Sie helfen bei der Produktklassifizierung und Identifizierung der korrekten Zolltarife und beim Erstellen und Verwalten von Ursprungszeugnissen.

Für den Export von Dual-Use- und ähnlichen sensiblen Gütern bieten sie Unterstützung bei der Einrichtung rechtskonformer Exportkontrollprozesse. Die Software vereinfacht ausserdem Preisvergleiche auf Basis Gesamteinstandskosten (Landed Cost) und hilft bei der Festlegung optimaler Lieferbedingungen und Lieferwege. Sie erhöht das Bewusstsein für Zollvorteile und öffnet die Augen für neue Handelsmöglichkeiten. Sie reduziert Trade-Compliance-Risiken, Reputationsschäden, spart Zeit gegenüber manuellen Recherchen und steigert Supply-Chain-Management-Effizienz und Supply-Chain-Transparenz.

Schwierig, aber nicht hoffnungslos.
Mit einer Reform des Erweiterungsprozesses will die EU-Kommission den Konflikt um die Beitrittsverhandlungen mit den West-Balkanstaaten entschärfen. Ob der französische Präsident dann seine Blockadehaltung aufgeben wird, ist offen.

Der Handel mit den Balkan-Staaten kann lukrativ sein, stellt jedoch hohe Anforderungen an die Vertragsparteien. Beim Export in die Nicht-EU-Staaten ist eine Vielzahl tarifärer und nicht-tarifäre Handelsbestimmungen zu beachten. Aufgrund der instabilen politischen Lage im Westbalkan kommt es auch immer wieder kurzfristig zu Änderungen der Zollbestimmungen. Eine Automatisierung der Zollabfertigung ist daher schon aus Compliance-Gründen empfehlenswert.
(AM)

 

 

E-Magazin Archiv: LOGISTIK express Journal 1/2020  https://epaper.logistik-express.com/
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