USMCA in Kraft getreten

Österreichische Exporteure und Produzenten hatten 18 Monate Zeit, sich auf das neue Freihandelsabkommen zwischen den USA, Mexiko und Kanada einzustellen. Jetzt wird es Ernst.

Redaktion: Arne Mielken.

Am 1. Juli 2020 ist das United States—Mexico—Canada Agreement (USMCA) in Kraft getreten, nachdem am 13.03.2020 das kanadische Parlament als letzter Partner das Abkommen ratifiziert hatte. Das USMCA ersetzt das North American Free Trade Agreement (NAFTA) aus dem Jahr 1994. Es modernisiert bestimmte NAFTA-Bestimmungen und trägt Entwicklungen in Technologie und Lieferketten Rechnung.

Das USMCA setzt neue Standards für Ursprungsregeln, „de Minimis“ Vorgaben, Zugang zum Agrarmarkt, digitalen Handel und Finanzdienstleistungen und Umweltschutz, während die Arbeitsrechte der Arbeitnehmer in Schlüsselindustrien geschützt und der Schutz der Rechte des geistigen Eigentums gestärkt werden. Es enthält außerdem Klauseln, um marktverzerrende Subventionen und Währungsmanipulationen zu verhindern. Das Abkommen verliert automatisch nach 16 Jahren seine Gültigkeit (Sunset Bestimmung).

Neuer Goldstandard.
Das USMCA muss als Leitplanke für die künftige US-Handelspolitik und Verhandlungen zwischen den USA und der EU gesehen werden. Es weicht von wichtigen Grundsätzen der internationalen Handels- und Herkunftsbestimmungen ab. Es gibt Kanada zum Beispiel Spielraum, um ausländische Technologiegiganten wie Google, Facebook und Amazon für ihre Verkäufe und Dienstleistungen digitaler Anzeigen zu besteuern, obwohl Passagen im Abkommen eine „diskriminierende Behandlung“ digitaler Produkte verhindern sollen.

Das neue Freihandelsabkommen (FHA) ist vor allem für österreichische Unternehmen mit Produktionsstätten in Mexiko und USA relevant, aber auch für Firmen, die mit den USA, Mexiko und Kanada Handel treiben. Betroffen sind insbesondere die Automotive Industrie sowie Exporteure von Lebensmitteln und Getränken. Diese sollten inzwischen geprüft haben, in wie weit bestimmte USMCA-Bestimmungen zu Ursprungsregeln, geografischen Angaben und freiwilligen Ausfuhrbeschränkungen sie negativ tangieren und welche Gegenmaßnahmen sie ergreifen können.

Bei Verstössen gegen die neuen Ursprungsregeln hat US-Präsident Trump bereits vor einiger Zeit Strafzölle angekündigt. Diese sollen vor allem europäische und asiatische Automobilhersteller treffen, die einen Teil der Komponenten für ihre KFZ-Herstellung in den USA oder Mexiko aus Europa bzw. Asien importieren. Die kanadische Automotive Industrie rechnet dagegen mit einer Steigerung bei den kanadischen Zulieferungen für die Automobilproduktion im USMCA-Raum von zusätzlich 8 Milliarden kanadischen Dollar jährlich.

Mit dem in Krafttreten des USMCA steigen für zahlreiche österreichische Unternehmen der bürokratische Aufwand und die Compliance-Anforderungen. Mit sorgfältiger Vorbereitung, einer kontinuierlichen IT-gestützten Pflege der Stammdaten und nachvollziehbaren Präferenzkalkulationen lassen sich die Vorteile des Handelsabkommens jedoch auch durch KMU kosteneffizient ausschöpfen. Zahlreiche Softwarehäuser bieten intelligente Handelsmanagementlösungen, die Unternehmen bei der Produktqualifizierung, dem Einholen und Verwalten von Lieferantenerklärungen und dem Ausstellen von Ursprungszeugnissen unter Einhaltung der komplexen USMCA-Vorgaben unterstützen. (AM)

Quelle: LOGISTIK express Ausgabe 4/2020

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