WK Fachverband Spedition & Logistik ortet dringenden Handlungsbedarf bei Zollverfahren

EuGH-Urteil bestätigt langjährige Forderung des Fachverbands – österreichische Gesetzesauslegung bei der Einfuhrumsatzsteuer gehört korrigiert.

Österreichische Spediteure sind bisher durch eine vom österreichischen Finanzministerium angewandte Gesetzesauslegung im internationalen Wettbewerb massiv benachteiligt. Denn das österreichische Umsatzsteuergesetz sieht vor, dass die Einfuhr von Waren von der Einfuhrumsatzsteuer zu befreien ist, wenn diese Waren unmittelbar an die Abfertigung Gegenstand einer innergemeinschaftlichen Lieferung werden. „Durch restriktive Haftungsgrenzen und eine restriktive Steuerinterpretation ist es einem österreichischen Spediteur allerdings nicht möglich, im Drittlandverkehr Importverzollungen bei unmittelbar anschließender Lieferung in einen anderen Mitgliedstaat durchzuführen, ohne seine Existenz aufs Spiel zu setzen. Österreichische Spediteure haften als indirekte Zollvertretung für die Abgabenschuld ihres Auftraggebers, auch wenn sie alles korrekt abgewickelt haben“, kritisiert Alfred Wolfram, Obmann des Fachverbands Spedition & Logistik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Der Fachverband setzt sich daher seit Jahren für eine Überarbeitung dieses Zollverfahrens 4200 ein – und fühlt sich nun durch eine aktuelle Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigt (Vorabentscheidungsersuchen im Zuge einer Klage der Federal Express Corporation Deutsche Niederlassung gegen das Hauptzollamt Frankfurt am Main). „Dadurch wird einmal mehr deutlich: Die österreichische Gesetzesauslegung widerspricht aktuellen EuGH-Judikaten, während in anderen Mitgliedsstaaten Europas diese bereits berücksichtigt und entsprechend umgesetzt werden. Die österreichischen Spediteure sind im internationalen Wettbewerb dadurch klar benachteiligt“, so Wolfram.

Er fordert den Gesetzgeber daher auf, „hier endlich zu handeln und diese Schlechterstellung unserer Mitgliedsunternehmen abschaffen, gerade weil diese im globalen Wettbewerb stehen und enormem Konkurrenzdruck unterworfen sind“. Wolfram weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass österreichische Spediteure einen wichtigen Teil zur österreichischen Wertschöpfung beitragen und eine Vielzahl von Arbeitsplätzen schaffen. „Es sollte daher im Interesse der österreichischen Gesetzgebung und Exekutive sein, die Konkurrenzfähigkeit der österreichischen Spediteure durch korrekte Gesetzesauslegung zu ermöglichen und zu stärken“, so Wolfram. (PWK382/DFS)

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